Bünde. Mit über 60 Tausend ehrenamtlichen Helfern unterstützt die Tafel bis zu 1,5 Millionen Bedürftige in Deutschland – auch in Bünde. Etwa 100 Menschen besuchen im Schnitt jeden Montag die Bünder Tafel zur Lebensmittelausgabe. Vor allem Menschen über 65 Jahre, Alleinerziehende, Geringverdienende und Flüchtlinge nehmen das Angebot der Einrichtung an der Sachsenstraße in Anspruch. Letztere fallen dabei unter das Asylbewerberleistungsgesetz. Dieses Gesetz gibt vor, inwiefern der Asylbewerber finanziell unterstützt wird.
Bei Einschränkungen dieser Leistungen kann es schnell zu Problemen in der Lebensmittelbeschaffung kommen, wie jetzt zwei Fälle in Bünde zeigen.
Grundsätzlich gibt das Asylbewerberleistungsgesetz dem Gesetzgeber explizite Gründe vor, wann Leistungseinschränkungen vollzogen werden müssen. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn Personen bereits in einem anderen EU-Land anerkannt wurden und dann nach Deutschland kommen oder auch wenn eine Abschiebung aus Gründen, die die Betroffenen selber zu vertreten haben, nicht vollzogen werden kann.
Leistungseinschränkungen werden immer in Form von Sachleistungen umgesetzt, beispielsweise kann das in Form von Gutscheinen sein, die zweckgebunden sind, also zur Anschaffung von Lebensmitteln, Bekleidung, Tabak sowie Waren des täglichen Bedarfs. Solche Gutscheine können in jedem Geschäft oder in jeder Einrichtung zweckmäßig eingelöst werden, dabei gibt es vonseiten der Stadt keine Einschränkung. Dass dieses System manchmal die Betroffenen Personen vor größere Probleme stellt, zeigte sich in den letzten Wochen bei zwei Flüchtlingsfamilien, deren Leistungen gekürzt wurden und die finanziell lediglich Gutscheine erhalten.
»Bisher wurden bedürftige Leute immer bedient«
Zur Beschaffung ihrer Lebensmittel wollten diese Familien das Angebot der Tafel in Bünde nutzen. „Was völlig verständlich ist, da die Höhe der Leistungen unter dem Existenzminimum liegt“, erklärt Ute Fröhlich vom Verein International. Doch habe das Gutscheinsystem bei der Tafel zu Problemen geführt, so Fröhlich. Bei der Tafel wird ein Geldbetrag von zwei Euro pro Erwachsenen und 30 Cent pro Kind fällig. Diesen Betrag konnten die beiden Familien nicht selbstständig aufbringen und wurden, laut Ute Fröhlich, abgewiesen.
Diese Aussage dementierte die Tafel. „Bisher wurden bedürftige Leute bei der Tafel immer bedient“, betont der stellvertretende Vorsitzende der Tafel Melle, Wolfgang Koch, dessen Organisation auch für die Einrichtung in Bünde zuständig ist. Doch könne es nicht sein, dass die Unkosten bei dem sozial engagierten Verein blieben. „Wir haben dauerhaft laufende Kosten, wie beispielsweise unsere Transporter, die müssen immer gedeckt sein“, so Koch. „Mir geht es hier um das Prinzip“, sagt Ute Fröhlich. Es könne nicht sein, dass hilfsbedürftigen Menschen das Leben so erschwert werde.
Zwei Lösungsmöglichkeiten bietet das Asylbewerberleistungsgesetz. „Zehn Prozent des Gutscheines können sich die Bezieher als Bargeld auszahlen lassen. Mit diesem Bargeld könnte bei der Tafel eingekauft werden“, erläuterte Doris Greiner-Rietz, Pressesprecherin der Stadt Bünde auf Anfrage derNeuen Westfälischen.
Auch das Rückgeld bei einem Einkauf dürfte bis zu einem Betrag von zwei Euro ausgezahlt werden, so Ute Fröhlich vom Verein International. „Doch das ist fast unmöglich, da die Familien der deutschen Sprache nicht mächtig sind, geschweige der Mathematik“.
Die Tafel Melle und der Verein International einigten sich nun in einem persönlichen Gespräch auf einen gemeinsamen Konsens. „Damit ist das Problem, in diesem Fall, erst mal vom Tisch“, erklärt Vorsitzender Wolfgang Koch.