Wie die Flüchtlinge wohnen, NW 03.02.2017

Einwohnerfragestunde: Der Verein International wollte von der Stadt wissen, wie die Geflüchteten untergebracht sind. Briten-Wohnungen in Hunnebrock und Mitte sollen nicht alle belegt werden.

 

Bünde. Die Stadt Bünde will nicht sämtliche ehemaligen Wohnungen der britischen Streitkräfte in Hunnebrock und Mitte mit Flüchtlingen belegen. Das sagte der Erste Beigeordnete Günther Berg in der Ratssitzung am Dienstagabend. Ulrich Papke, stellvertretender Vorsitzender des Verein International, hatte der Stadt Bünde vor der Ratssitzung fünf Fragen zur Unterbringung von Geflüchteten in Bünde eingereicht, die er in der Einwohnerfragestunde beantwortet haben wollte.

WIE VIELE HÄUSER SIND BELEGT?

Papkes erste Frage lautete, wie viele ehemalige Häuser der britischen Rheinarmee in den Stadtteilen Mitte und Hunnebrock belegt seien und wie viele der Stadt noch zur Verfügung stünden. Die ehemals britische Wohnsiedlung in Hunnebrock umfasse 96 Einfamilienreihenhäuser und 2 Doppelhaushälften, insgesamt also 98 Wohneinheiten, trug Berg vor. Die ehemals britische Wohnsiedlung in Bünde-Mitte in der Behring- und Engelstraße bestehe aus 7 Einfamilienhäusern und 30 Doppelhaushälften, insgesamt also 37 Wohneinheiten. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) überlasse die Häuser der Stadt Bünde nicht pauschal, sondern nur so viele, wie die Stadt für die Flüchtlinge brauche. Derzeit seien in beiden Siedlungen insgesamt 49 Häuser mit Geflüchteten belegt.

KRITERIEN: Familie, Religion, Sprache

Papkes zweite Frage war, nach welchen Kriterien die Wohnungen mit Flüchtlingen belegt würden. Grundsätzlich werde bei der Unterbringung auf familiäre Bindung, Religion, Sprache und Volkszugehörigkeit Rücksicht genommen, sagte Berg. Durch die bewusste Mischung der Herkunftsländer innerhalb der Unterkünfte wolle die Stadt der Trennung der Gruppen entgegenwirken. Einzelpersonen würden nach Geschlechtern getrennt untergebracht.

HUNNEBROCK UND MITTE

Ursprünglich sollten in den beiden ehemaligen britischen Siedlungen nur Flüchtlinge (Familien und Einzelpersonen) aus den Ländern mit Bleibeperspektive untergebracht werden, sagte Berg. Inzwischen wohnten dort aber auch Familien aus anderen Ländern.

Die maximale Zahl der Personen pro Unterkunft werde neben der Fläche durch die Zahl der sanitären Einrichtungen begrenzt. Es würden maximal 16 Personen pro zur Verfügung stehendem Bad (Dusche/Toilette) untergebracht. Der Anteil an der Gesamtfläche der jeweiligen Wohnung betrage pro Person mindestens 7 Quadratmeter, meist mehr.

MÜHLENBACHSTRASSE 21

Hier sind männliche Einzelpersonen untergebracht.

HABIGHORSTER WEG 406 UND 408

In den beiden Häusern bringe die Stadt Bünde Personen unter, die sich in anderen Unterkünften als besonders schwierig, nicht gemeinschaftsfähig und regelresistent erwiesen hätten oder die sich weigerten, in eine angemietete Privatwohnung zu ziehen, sagte Berg. Im Habighorster Weg 408 wohnen Einzelpersonen und Obdachlose, im Habighorster Weg 406 Frauen und Familien. Bei Erstzuweisung nach Bünde werde auf die Unterbringung von Familien im Habighorster Weg grundsätzlich verzichtet.

STEGLITZER STRASSE 1+3 UND 5+7

Hier werden Aussiedler, ältere Personen und Personen untergebracht, die aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung auf eine ebenerdige Wohnung oder auch auf besondere sanitäre Bedingungen angewiesen sind.

Auf die Frage, was die Stadt Bünde zu tun gedenke, wenn der verfügbare Wohnraum erschöpft sei und trotzdem weitere Zuweisungen kämen, verwies Berg auf seine Antwort auf Frage eins und sagte: "Unabhängig von der Frage theoretischer Kapazitäten wird eine zu starke Inanspruchnahme der ehemals britischen Wohnsiedlungen schon aus integrationspolitischen Gründen als nicht sinnvoll erachtet."

WANN KÖNNEN GEFLÜCHTETE PRIVATE WOHNUngen BEZIEHEN?

Uli Papke wollte wissen, nach welchen Kriterien Flüchtlinge privat angebotenen Wohnraum beziehen könnten. Berg: Nach einem Aufenthalt in Deutschland von 15 Monaten dürften Asylbewerber leistungsrechtlich nicht schlechter gestellt werden als SGB XII-Empfänger. Habe das Ausländeramt eine entsprechende Feststellung getroffen, müssten die Kosten für die Anmietung einer angemessenen privaten Wohnung übernommen werden. Im Rahmen der Umsetzung einer möglichst dezentralen Unterbringung sei den Flüchtlingen aus den Ländern mit einer ausgewiesenen Bleibeperspektive die Anmietung einer angemessenen privaten Wohnung in Bünde schon vor Ablauf der 15 Monate möglich.

INTERNET

Papkes letzte Frage zielte auf die Überlegungen der Stadt, den Flüchtlingen mittels eines Hotspots den Internetzugang zu ermöglichen. Wie weit die rechtliche Prüfung gediehen sei, fragte Papke. Es gebe zwei Lösungen, sagte Berg: Entweder einen zentralen Hot-Spot einzurichten, dafür seien jedoch erhebliche Erdarbeiten mit entsprechend hohen Kosten vonnöten. Oder in jeder Flüchtlingsunterkunft den Telefonanschluss und über diesen den Internetzugang zu aktivieren. Die Kosten pro Haus beliefen sich auf 50 bis 60 Euro im Monat. Hinzu kämen Kosten für die Installation in jedem Haus. Um den Flüchtlingen in der jeweiligen Siedlung den kostenlosen, schnellen Internetzugang zu ermöglichen, seien die Gruppenräume der Stadtteilbüros seit Mitte Dezember täglich bis 22 Uhr geöffnet. Der W-LAN-Betrieb sei entsprechend verlängert worden.